Allerdings sei es gemäss Vollzugsverlaufsbericht der JVA Lenzburg vom 5. Mai 2023 innerhalb von drei Tagen zu drei disziplinarischen Sanktionen wegen Verstössen gegen die Betriebsabläufe und ungenügender Arbeitsleistungen gekommen. Der Beschwerdeführer lehne zudem jegliche therapeutischen Behandlungsanstösse vehement ab, beschönige oder bagatellisiere die Deliktvorwürfe und streite den gerichtlich festgestellten Sachverhalt ab; insgesamt zeige er eine mangelnde Veränderungsbereitschaft.