Dies führe zu einer Gefährdung der psychischen und/oder körperlichen Integrität von Personen in seinem Beziehungsumfeld. Ohne grundlegende delikt- und suchtspezifische therapeutische Interventionen bleibe dieses Risiko nach einer Entlassung aus dem Strafvollzug bestehen. Hinzu komme, dass seine geminderte Intelligenz das Erlernen von Bewältigungsstrategien erschwere. Bei dieser Ausgangslage bestehe insgesamt ein moderates Risiko für erneute Gewaltstraftaten, wobei die Deliktschwere bis zu Tötungsdelikten reiche, so dass von einem hohen Deliktrisiko auszugehen sei.