Ausgangspunkt der Legalprognose bildeten das Gutachten der PDAG vom 9. November 2020 sowie die Beurteilung der konkordatlichen Fachkommission vom 7. Dezember 2022. Demnach habe sich der Beschwerdeführer nach seiner Einreise in die Schweiz zwar beruflich in die Gesellschaft eingliedern können, gerate aber immer wieder in Situationen, in denen er in stereotyper Weise mit delinquentem Verhalten reagiere, so dass er bereits vor dem Anlassdelikt mit dem Gesetz in Konflikt geraten sei.