Das AJV geht von einer insgesamt schlechten Legalprognose für den Beschwerdeführer aus. Es stützt sich dabei namentlich auf das psychiatrische Gutachten der Psychiatrischen Dienste Aargau (PDAG) vom 9. November 2020, das Schreiben der JVA Lenzburg vom 15. Juli 2022 betreffend sozialarbeiterische Gespräche, die Beurteilung der konkordatlichen Fachkommission vom 7. Dezember 2022, den Kurzbericht des psychiatrischpsychologischen Dienstes vom 13. April 2023, den Führungsbericht der -5-