Mit Entscheid vom 10. Februar 2022 verurteilte das Bezirksgericht Zofingen D._____, geboren am tt.mm.jjjj, wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, einfacher Körperverletzung, Drohung und mehrfacher Tätlichkeit gegenüber seiner Ehegattin zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und vier Monaten. Er wurde zudem für zehn Jahre des Landes verwiesen (Art. 66a Abs. 1 lit. a des Schweizerischen Strafgesetzbuchs vom 21. Dezember 1937 [StGB; SR 311.0]). Auf die Anordnung einer stationären oder ambulanten Massnahme gemäss Art. 59, 60 oder 63 StGB wurde verzichtet.