Die Anordnung ist im Weiteren auch erforderlich. Soweit der Beschwerdeführer als mildere Massnahme einen Rückbau auf den vormals tolerierten Zustand verlangt, ist dies nicht möglich. Tatsache ist, dass der Beschwerdeführer – nebst weiteren baulichen Massnahmen (wie z.B. dem Verschliessen der offenen Löcher mittels Fenstern und einem Garagentor) – das vormalige kaputte Eternitdach komplett durch ein neues Ziegeldach ersetzt, dabei gleichzeitig den First in Richtung Westen verschoben und ihn um ca. 25 cm erhöht hat, zur Verbesserung der Statik einen Stahlträger - 16 -