Als mildere Massnahme müsste vielmehr angeordnet werden, die Ersetzung des Dachs rückgängig zu machen. Auch die weiteren vorgenommenen Arbeiten könnten rückgebaut werden (so der Betonboden, der First, der Stahlträger, die Fenster, das Garagentor, die Holzverschalung, der Ersatz-Abstellraum). Ein Rückbau auf den vormals tolerierten Zustand wäre zwar unangenehm, jedoch möglich und das weitaus mildere Mittel als der angeordnete vollständige Rückbau.