mäss Entscheid vom 27. Mai 2019 tolerierte Zustand. Werde davon ausgegangen, dass die am Gebäude Nr. bbb vorgenommenen Arbeiten über den erlaubten Unterhalt hinausgingen, so wäre für die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands nicht der Abbruch des gesamten Gebäudes erforderlich, sondern es wären lediglich jene Arbeiten rückgängig zu machen, welche das Mass des Unterhalts überstiegen. Der Rückbau sei schliesslich auch nicht zumutbar.