2. 2.1. Bezüglich des Gebäudes Nr. bbb kam das BVU, Abteilung für Baubewilligungen, bereits im Jahre 2019 zum Schluss, dieses sei nicht rechtmässig und könne nicht bewilligt werden. Auf eine Rückbauanordnung wurde jedoch verzichtet, weil die Baute in ihrer damaligen Form bereits seit knapp 30 Jahren bestand. Die Baute Nr. bbb (inkl. angebaute Vordächer und Unterstände) wurde bis zum Ablauf ihrer Lebensdauer toleriert bzw. geduldet. Das BVU, Abteilung für Baubewilligungen, wies gleichzeitig aber darauf hin, -5-