Zusätzlich ersetzte er den stellenweise bestehenden Holzboden durch einen Betonboden und die Aussenhaut der Fassaden Nord, Ost und Süd durch eine Holzverschalung. Um den Schopf einbruch- und witterungssicher zu machen, schloss der Beschwerdeführer offene Löcher durch ein Garagentor und Fenster. Den bestehenden Anbau (Abstellraum) an der Ostfassade ersetzte er vollständig (angefochtener Entscheid, S. 2; siehe auch Vorakten, act. 8 ff., 34 und 41).