3. Ziffer II. und III. der Verfügung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt vom 14. Dezember 2021 betreffend Baugesuch Nr. BVUAFB.21.822 seien aufzuheben. 4. Eventualiter seien die am Gebäude Nr. bbb ausgeführten Umbauten abzuweisen, das Gebäude Nr. bbb aber in seinem heutigen Zustand weiterhin zu tolerieren und von einer Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands (Rückbau des gesamten Gebäudes Nr. bbb) abzusehen. 5. Subeventualiter seien die am Gebäude Nr. bbb ausgeführten Umbauten abzuweisen und ein Rückbau auf den vormals tolerierten Zustand anzuordnen.