Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Abteilung für Baubewilligungen, stimmte der Dachsanierung der Garage Nr. aaa am 14. Dezember 2021 zu. Hinsichtlich der am Gebäude Nr. bbb ausgeführten Umbauten wies es das Baugesuch dagegen ab und ordnete den Rückbau des gesamten Gebäudes Nr. bbb (inkl. der angebauten Vordächer und Unterstände) innert drei Monaten nach Rechtskraft des Entscheids an. Der Gemeinderat entschied in der Folge mit Protokollauszug vom 28. März 2022 über das nachträgliche Baugesuch. Der Entscheid des BVU, Abteilung für Baubewilligungen, bildete dabei integrierender Bestandteil des Entscheids des Gemeinderats.