Die Zugehörigkeit zur tamilischen Ethnie allein führt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jedenfalls nicht zur Unzulässigkeit des Vollzugs der Landesverweisung (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts E-1866/2015 vom 15. Juli 2016, Erw. 12.2 f.). - 13 -