Festzuhalten ist, dass der Beschwerdeführer in der Schweiz geboren wurde und – wie er selbst einräumt – nie Mitglied der LTTE war (act. 16). Er war in Bezug auf sein Heimatland nie politisch aktiv und hat insbesondere den tamilischen Separatismus nie offen unterstützt. Jedenfalls ergeben sich aus den Akten keine konkreten Anhaltspunkte für eine regierungskritische Haltung des Beschwerdeführers. Im Gegenteil behauptet er, sein persönlicher Bezug zu Sri Lanka sei auf ein absolutes Minimum beschränkt. Er unterlässt es auch, die behauptete Unterstützung des tamilischen Freiheitskampfes und deren Umfang durch substantiierte Angaben oder entsprechende Unterlagen darzulegen.