Den vorinstanzlichen Akten liegen zwei Belege für die vom Beschwerdeführer behauptete finanzielle Unterstützung der LTTE bei. Aus dem ins Deutsche übersetzten "Nachrichtenformular" der sri-lankischen Polizei vom 4. Februar 2016 geht hervor, dass die Abteilung für Prävention und Ermittlung terroristischer Straftaten eine Untersuchung durchgeführt hat. Die Untersuchung habe ergeben, dass der Beschwerdeführer in der Schweiz eine in Sri Lanka verbotene Organisation (LTTE) finanziell unterstützt habe. Es sei festgestellt worden, dass er sich an Aktivitäten beteiligt habe, die die Sicherheit des Landes bedrohten.