RAINER J. SCHWEIZER/KLAUS A. VALLENDER [Hrsg.], Die schweizerische Bundesverfassung, Art. 1 – 80, 3. Aufl. 2014 [Kommentar BV], Rz. 35 zu Art. 25). 2.1.3. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Umstände die Vollzugsbehörde (noch) prüfen muss, wenn gegen den Vollzug einer rechts- - 10 - kräftig angeordneten Landesverweisung der Rechtsmittelweg beschritten wird. Hierzu hat das Bundesgericht folgende Grundsätze etabliert: