In medizinischer Hinsicht führt der Beschwerdeführer weiter aus, dass er an Asthma leide und auf verschiedene Medikamente angewiesen sei. Angesichts der problematischen Gesundheitsversorgung in Sri Lanka, auf die der Beschwerdeführer unter Berufung auf zahlreiche Quellen hinweist, fehle es dort an jeglicher psychologischen und psychiatrischen Betreuungsmöglichkeit. Die in der Schweiz begonnene und dringend benötigte psychologische Behandlung durch eine Fachperson könne in Sri Lanka nicht weitergeführt werden. Allfällig notwendige Medikamente wären nicht oder nicht in genügender Menge verfügbar und für den mittellosen Beschwerdeführer ohnehin nicht bezahlbar.