Zudem sei mit grösster Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass seine Eltern, die seinerzeit mitten im Bürgerkrieg aus Sri Lanka geflohen seien, bei den sri-lankischen Behörden registriert seien und er aufgrund seiner verwandtschaftlichen Verbindung von den dortigen Behörden als Unterstützer des tamilischen Separatismus wahrgenommen würde. Weiter sei zu berücksichtigen, dass der Beschwerdeführer ein Tamile sei, der sein ganzes Leben in der Schweiz verbracht habe und in der Schweiz sozialisiert worden sei. Er sei noch nie in Sri Lanka gewesen und spreche die heimatliche Sprache nur rudimentär. Sein persönlicher Bezug zu Sri Lanka sei mithin auf ein absolutes Minimum beschränkt.