3. In der Folge ging beim Verwaltungsgericht eine Verfügung der B._____ vom 15. August 2023 betreffend Ungehorsam des Schuldners im Betreibungs- und Konkursverfahren ein, welche dem Beschwerdeführer samt den dazugehörigen Beilagen am 30. August 2023 zur Kenntnisnahme zugestellt wurde (act. 50 f.).