1.4. Mit Urteil vom 4. Juli 2022 fällte das Obergericht des Kantons Aargau, Strafgericht, 1. Kammer, einen neuen Entscheid und stellte unter anderem fest, dass der Freispruch vom Vorwurf der Schändung sowie die Schuldsprüche wegen Raubes, einfacher Körperverletzung, mehrfacher Widerhandlung gegen das Waffengesetz, mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und versuchter Hinderung einer Amtshandlung in Rechtskraft erwachsen sind. Es sprach den Beschwerdeführer der versuchten schweren Körperverletzung schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 4 ½ Jahren, einer unbedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu Fr. 10.00 und einer Busse von Fr. 300.00. Weiter ver-