1.2. Mit Urteil vom 10. April 2019 sprach das Bezirksgericht Aarau, Strafgericht, den Beschwerdeführer des Raubs, der einfachen Körperverletzung, der qualifizierten einfachen Körperverletzung, der mehrfachen Widerhandlung gegen das Waffengesetz, der mehrfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie der versuchten Hinderung einer Amtshandlung schuldig. Von den weiteren Vorwürfen der Schändung sowie der versuchten schweren Körperverletzung wurde er freigesprochen.