A. 1. 1.1. Der Beschwerdeführer ist Staatsangehöriger von Sri Lanka. Er ist in der Schweiz geboren und wurde nach der Geburt in die vorläufige Aufnahme seiner Eltern miteinbezogen (Akten des Amtes für Migration und Integration [MI-act.] 1 f., 496). Am 27. August 1998 erhielt er eine Aufenthaltsbewilligung, welche letztmals bis zum 31. August 2019 verlängert worden war (MI-act. 4, 301).