Zusammenfassend geht aus den drei dargelegten Schreiben hervor, dass es seitens des früheren Ehemannes und dessen Familie zu Druckausübungen auf die Beschwerdeführerin und deren Angehörigen gekommen ist. Diese vermögen indessen mangels Systematik und konkreter Beschreibung, sei es bezüglich Zeitpunkt, Häufigkeit oder Vorgehensweise der einzelnen Vorfälle, keine hinreichenden Indizien für die geltend gemachte eheliche Gewalt darzustellen. Vielmehr zeugen diese Schreiben und auch die pauschal gehaltenen Beschreibungen der Beschwerdeführerin von einem sehr unglücklichen Verlauf der Ehe, welcher sich durchaus auf die Beschwerdeführerin belastend ausgewirkt haben dürfte.