Per 1. April 2021 zog die Beschwerdeführerin ohne ihren Ehemann an eine neue Adresse (MI-act. 86). Die Ehe wurde am 30. November 2021 geschieden (MI-act. 143), wobei die Eintragung der in Nordmazedonien erfolgten Scheidung im schweizerischen Personenstandsregister von der Beschwerdeführerin zunächst beanstandet, schliesslich aber anerkannt wurde (MIact. 217 f.; act. 71 f.).