A. Die Beschwerdeführerin, geboren am tt.mm.jjjj, heiratete am 29. Mai 2019 den in der Schweiz niederlassungsberechtigten aus Nordmazedonien stammenden D._____ (geboren tt.mm.jjjj). Am 27. Juni 2020 reiste die Beschwerdeführerin in die Schweiz ein und erhielt zum Verbleib bei ihrem Ehemann eine Aufenthaltsbewilligung, welche zuletzt bis am 30. Juni 2022 verlängert wurde (Akten des Amtes für Migration und Integration [MI-act.] 4, 80, 85, 93).