3. Der Gemeinderat verwies im Beschluss vom 27. März 2023 auf die vorangegangenen Entscheide vom 10. Oktober 2022, 16. Mai 2022 und 30. Juni 2020; danach hatte der Beschwerdeführer monatlich Wohnungssuchbemühungen nachzuweisen. Der Beschwerdeführer habe sich mit der Einsprache vom 3. Februar 2023 das rechtliche Gehör verschafft. Der Verwaltungsentscheid vom 23. Januar 2023 (betreffend Anpassung der Wohnkosten) sei von Amtes wegen aufgehoben worden und der Gemeinderat habe unter Würdigung der Eingabe neu entschieden (Vorakten der Gemeinde 36).