B. 1. A._____ erhob mit Eingabe vom 24. April 2023 Verwaltungsbeschwerde gegen den Gemeinderatsbeschluss vom 27. März 2023, zur Hauptsache mit dem Antrag auf dessen Aufhebung. 2. Das Departement Gesundheit und Soziales (DGS), Kantonaler Sozialdienst, Beschwerdestelle SPG, entschied am 7. Juni 2023: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 800.00 sowie der Kanzleigebühr und den Auslagen von Fr. 91.00, gesamthaft Fr. 891.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. -4-