1. Gemäss Protokoll des Gemeinderates der Stadt Q._____ – Sitzung vom 21.11.2022 Punkt 4 – wird ab 01.02.2023 der Betrag von CHF 295.80 für den überhöhten Mietzins von den monatlichen Sozialhilfeleistungen in Abzug gebracht. 2. Alle weiteren Auflagen und Weisungen gemäss Protokoll des Gemeinderates vom 21.11.2022 – III. Beschluss bleiben bestehen und behalten ihre Gültigkeit. -3- 4. Gegen den Verwaltungsentscheid erhob A._____ mit Eingabe vom 3. Februar 2023 Einsprache und verlangte einen Entscheid des Gemeinderats.