Mit Verwaltungsentscheiden vom 30. Juni 2020 und 16. Mai 2022 wurde A._____ darauf hingewiesen, dass der Mietzins über den örtlichen Mietzinsrichtlinien liegt. Daher wurde er verpflichtet, sich um eine kostengünstigere Wohnung zu bemühen und die Suchbemühungen zu belegen, widrigenfalls die materielle Hilfe um Fr. 295.80 reduziert werde. 2. Im Beschluss vom 21. November 2022 traf der Gemeinderat der Stadt Q._____ folgende Anordnung: