Entscheid des Departements Gesundheit und Soziales vom 7. Juni 2023 -2- Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. 1. A._____, geb. tt.mm.jjjj, von R._____, wird von der Stadt Q._____ materiell unterstützt. Er lebt in einer 3-Zimmer-Mietwohnung mit einem monatlichen Nettomietzins von Fr. 1'170.00 zuzüglich Fr. 200.00 für Heiz- /Betriebskosten (akonto). Die örtlichen Mietzinsrichtlinien sehen für einen Einpersonenhaushalt einen maximalen Wohnkostenbeitrag von Fr. 1'040.00 (inkl. Nebenkosten) vor.