2. Die verwaltungsgerichtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 1'500.00 sowie der Kanzleigebühr und den Auslagen von Fr. 158.00 gesamthaft Fr. 1'658.00 sind vom Beschwerdeführer zu bezahlen. 3. Es werden keine Parteikosten ersetzt. - 12 - 4. Zustellung der Eingabe des Beschwerdeführers vom 13. Oktober 2023 an das DGS, Generalsekretariat, zur Kenntnisnahme. Zustellung an: den Beschwerdeführer das DGS, Generalsekretariat Mitteilung an: das DGS, Amt für Verbraucherschutz, Veterinärdienst Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten