Nachdem "Samy" am 4. August 2022 eine Postzustellerin gebissen hatte, teilte der Veterinärdienst dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 10. August 2023 mit, er erwäge ein Verbot auszusprechen, wonach der Beschwerdeführer den Hund nicht weiter betreuen oder zur Beaufsichtigung in Obhut nehmen dürfe (vgl. Akten der Vorinstanz, S. 143 ff.). Im Rahmen des rechtlichen Gehörs bat der Beschwerdeführer um eine "aller- allerletzte Chance".