Es wurde ausdrücklich festgehalten, es werde davon ausgegangen, dass sich der Beschwerdeführer ab sofort und jederzeit an die Leinenpflicht halte. Sollte es zu einem weiteren Vorfall kommen, werde dem Beschwerdeführer gegenüber ein Betreuungsverbot für den Hund "Samy" ausgesprochen (vgl. Akten der Vorinstanz, S. 164). Nachdem "Samy" am 4. August 2022 eine Postzustellerin gebissen hatte, teilte der Veterinärdienst dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 10. August 2023 mit, er erwäge ein Verbot auszusprechen, wonach der Beschwerdeführer den Hund nicht weiter betreuen oder zur Beaufsichtigung in Obhut nehmen dürfe (vgl. Akten der Vorinstanz, S. 143 ff.).