3.2. 3.2.1. Mit Schreiben vom 4. Oktober 2021 hielt der Veterinärdienst gegenüber dem Beschwerdeführer fest, dass der Hund "Samy" am 30. Dezember 2020 sowie am 13. September 2021 je eine Person gebissen bzw. verletzt habe. Bei beiden Vorfällen sei "Samy" unter Aufsicht des Beschwerdeführers und nicht angeleint gewesen. Der Beschwerdeführer wurde ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass er den Hund jederzeit unter seiner Aufsicht und Kontrolle zu halten habe. Zudem müsse der Hund so gehalten werden, dass er Menschen und Tiere weder gefährde noch übermässig belästige.