Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential zu halten, zu betreuen sowie in Obhut zu nehmen, und/oder die Verpflichtung, einen Hundeerziehungskurs zu absolvieren. 4. Die weiteren Eintretensvoraussetzungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass. Auf die frist- und formgerecht eingereichte Beschwerde ist folglich einzutreten.