2. Mit Beschwerdeantwort vom 24. August 2023 beantragte das DGS, Generalsekretariat, die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde. 3. Mit Schreiben vom 13. September 2023 reichte der Beschwerdeführer ein weiteres Dokument ein. In der Eingabe vom 13. Oktober 2023 nahm er abschliessend Stellung. 4. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 24. Oktober 2023 beraten und entschieden. -4- Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: