1. Der Entscheid des Departements Gesundheit und Soziales vom 6. Juni 2023 sei insofern aufzuheben, als dem Beschwerdeführer das Halten, die Betreuung und die Obhut von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial untersagt wird und er zum Absolvieren eines Hundeerziehungskurses verpflichtet wird. 2. Eventualiter, es sei der Entscheid aufzuheben und die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Staatskasse.