292 StGB lautet wie folgt: "Wer der von einer zuständigen Behörde oder einem zuständigen Beamten unter Hinweis auf die Strafdrohung dieses Artikels an ihn erlassenen Verfügung nicht Folge leistet, wird mit Busse bestraft". (…) B. 1. Gegen die Verfügung des Veterinärdienstes erhob A._____ mit Eingabe vom 17. Januar 2023 Beschwerde beim Departement Gesundheit und Soziales (DGS). Er beantragte, von einem generellen Verbot zur Haltung von Hunden sei Abstand zu nehmen und es sei bloss eine Leinen- und Maulkorbpflicht anzuordnen. -3- 2. Am 6. Juni 2023 entschied das DGS, Generalsekretariat: