II. Hunde, die in der Obhut von A._____ angetroffen werden, werden auf Kosten des Halters beschlagnahmt und untergebracht. III. Die Kosten für den administrativen Aufwand des Veterinärdienstes werden A._____ mit Fr. 150.00 in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist innert 30 Tagen mit beiliegendem Einzahlungsschein zu bezahlen. IV. Den Massnahmen gemäss Ziffern I. und II. der Verfügung wird die aufschiebende Wirkung entzogen.