2. Am 12. Februar 2019 ging beim KStA JP die Steuererklärung für die Steuerperiode 2016 inkl. der Jahresrechnung 2016 ein. Die darin enthaltene Erfolgsrechnung wies für das Geschäftsjahr 2016 einen Verlust in Höhe von Fr. −300'845.07 auf. Dementsprechend machte die A._____ AG in der Steuererklärung 2016 einen Verlust von Fr. −300'845.07 geltend. In der Bilanz per 31. Dezember 2016 wurde neben dem Jahresverlust von Fr. −300'845.07 ein "Gewinn aus Verkauf LS" in Höhe von Fr. 1'055'310.40 ausgewiesen, welchen die A._____ AG in der Steuererklärung 2016 allerdings weder beim Gewinn deklarierte noch beim Eigenkapital aufführte.