Für den Fall, dass keine Berichtigung vorgenommen werde, sei ihr Schreiben als Einsprache zu betrachten. Zudem beantragte sie unter Hinweis auf das Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung, die Veranlagung bis zur Vorlage der Steuerveranlagung 2016 des Kantons Zürich auszusetzen. Eine Steuererklärung oder Jahresrechnung für die Steuerperiode 2016 wurde dem Schreiben nicht beigelegt.