B. 1. Mit Schreiben vom 20. August 2018 wandte sich die A._____ AG, vertreten durch die Fidinter-Treuhand AG, an das KStA JP und rügte die Ermessensveranlagung als offensichtlich unrichtig. Zur Begründung führte sie im Wesentlichen an, dass die Veranlagung bei einem Reingewinn von Fr. 38'589.00 und einem Verlustvortrag von Fr. −639'901.00 gemäss Steuerperiode 2015 offensichtlich unrichtig und nicht nach pflichtgemässem Ermessen erfolgt sei. Für den Fall, dass keine Berichtigung vorgenommen werde, sei ihr Schreiben als Einsprache zu betrachten.