Gemäss Steuerausscheidung 2015 des Kantons Zürich wurde dem Kanton Aargau 74.115 % des gesamten Eigenkapitals von Fr. 100'000.00 zugewiesen. Eine Gewinnausscheidung wurde nicht vorgenommen, da die Gesellschaft unter Berücksichtigung der Vorjahresverluste in der Steuerperiode 2015 keinen steuerbaren Gewinn auswies. 3. Mit öffentlich beurkundetem Kaufvertrag vom 15. September 2016 verkaufte die A._____ AG die Liegenschaft U._____ zum Kaufpreis von Fr. 13'850'000.00. Im Dezember 2016 erwarb die A._____ AG eine Liegenschaft im Kanton St. Gallen.