Die staatliche Finanzierung der Justiz mit Steuermitteln dient vielmehr dem Zweck, eine unabhängige Justiz zu gewährleisten und die Neutralität und Objektivität der Richterinnen und Richter zu ermöglichen. Die Argumentation des Beschwerdeführers, wonach Mitglieder des Gerichts nicht über die Quelle ihres eigenen Erwerbseinkommens entscheiden dürften, geht fehl. -5-