2. Das Spezialverwaltungsgericht, Abt. Steuern, verzichtete in seiner Eingabe vom 10. Juli 2023 auf die Erstattung einer Vernehmlassung. Beschwerdeantworten wurden nicht eingeholt. 3. Das Verwaltungsgericht hat den Fall auf dem Zirkularweg entschieden (vgl. § 7 des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 6. Dezember 2011 [GOG; SAR 155.200]). Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: I. -4-