D. 1. Mit Beschwerde vom 3. Juli 2023 (Postaufgabe 4. Juli 2023) gelangte A. B. an das Verwaltungsgericht und stellte folgende Anträge:  Das Urteil des Spezialverwaltungsgerichts sei als nichtig bzw. ungültig zu erkennen.  Eventualiter sei das Urteil aufzuheben.  Ich sei von allen beteiligten Gerichten und Behörden ab sofort mit dem einzigen korrekten amtlichen Namen «B., A.» in exakt dieser Schreibweise anzuschreiben, wobei das Komma alternativ durch eine Zeilenschaltung ersetzt werden kann.  Alle Kosten seien von vornherein auf die Staatskasse zu nehmen.