Die Vertreter der Gemeinde hätten aufgezeigt, wie die Verfahren abliefen und weshalb es nicht in der Macht des Gemeinderats stehe, dass das Verfahren bezüglich des Nutzungsverbots gemäss Entscheid des Gemeinderats vom 18. Mai 2020, mit welchem auch die Fertigstellung des Erdwalles erzwungen werden solle, immer noch beim Regierungsrat hängig sei. Die Vertreter des Gemeinderats hätten am 4. Oktober 2021 jedoch keine Aussagen zum Verfahren gemacht, das der Beschwerdeführer mit Baugesuch vom 23. September 2021 (Steine brechen und Humussieben) eingeleitet hätten, - 18 -