3.3. Der Gemeinderat hält fest, Gegenstand der Besprechung vom 4. Oktober 2021 seien Reklamationen von Herrn E. gewesen. Dieser habe verlangt, dass der Gemeinderat endlich die Betriebszeiten gemäss Baubewilligung durchsetze und der Beschwerdeführer endlich den vertraglich zugesicherten und in der Baubewilligung auferlegten Erdwall fertigstelle. Ebenso habe er sich über Lärm vom Areal des Beschwerdeführers beklagt, insbesondere auch zufolge des Brechens von Steinen und des Humussiebens.