Die Auflage Nr. 6 sei mit den eingereichten Unterlagen eingehalten worden. Schliesslich wurde festgehalten, für das Bauprojekt "Versickerungsmulde, Stützmauer Humusdeponie" (BVUAFB.16.1950- 1) seien keine weiteren Massnahmen von Seiten der Bauherrschaft zum Fachbereich Altlasten ausstehend, sofern diese in die Zuständigkeit der Abteilung für Umwelt fielen (siehe zum Ganzen: Duplikbeilage Gemeinderat).