In der Folge wurde dem BVU, Abteilung für Umwelt, am 14. April 2023 ein Schreiben der F. "Entsorgung der Aushubarbeiten aus dem Bau der Versickerungsmulde" eingereicht. Gestützt auf dieses Schreiben sowie die Vorgeschichte gelangte die kantonale Fachstelle am 28. Juni 2023 zum Ergebnis, dass Auflage Nr. 3 der kantonalen Zustimmungsverfügung vom 1. März 2017 nicht eingehalten worden sei. Die Auflage Nr. 6 sei mit den eingereichten Unterlagen eingehalten worden.